Energiekennwerte Gewerbliche Küchen
Im Rahmen der Legislaturziele 2006 – 2010 der Stadt Zürich, wurde das Schwerpunktthema „Energiekennwerte Grossküchen“ zur Bearbeitung bestimmt. Das nachstehende Merkblatt mitsamt den ergänzenden Hilfsmitteln richtet sich an Personen, welche sich mit Grossküchenplanung beschäftigen und ermöglicht diesen den Energieaspekt systematischer in die Projekte einfliessen zu lassen.
Die ENAK hat an dieser Broschüre massgeblich mitgearbeitet und die entsprechenden Unterlagen sind in der Broschüre enthalten.
Kosten für Blindenergie sind unnötige Kosten
Die Blindenergie verursacht in der Gastronomie oft Kosten die eigentlich nicht sein müssten. Die am Stromnetz angeschlossenen Maschinen und Apparate benötigen elektrische Energie. Die Energiekosten die dabei entstehen, setzen sich grundsätzlich aus drei Kostenkomponenten zusammen. Diese werden auch auf Ihrer Stromrechnung wie folgt ausgewiesen:
- Leistung (kW)
- Wirkenergie (kWh) sowie
- Blindenergie (kVarh)
Die Blindenergie ist für den Aufbau eines Magnetfeldes von Spulen (Drahtwicklungen) von sogenannten induktiven Verbrauchern nötig. Als induktive Verbraucher gelten zum Beispiel Motoren, Transformatoren sowie alle modernen Beleuchtungsanlagen wie sie in jedem Gastronomiebetrieb anzutreffen sind.
Solche Energie ist für jeden Stromlieferanten ein unerwünschter Stromverbrauch der die Verteilnetze unnötig belastet. Denn auf einem mit Blindstrom belasteten Verteilnetz kann wesentlich weniger Energie übertragen werden. Aus diesem Grund verrechnen die Energieversorger einen Teil der bezogenen Blindenergie. Dies sind unnötige Kosten.
Eliminieren Sie Ihre Blindenergiekosten
Mit technischen Massnahmen hat jeder Stromkunde die Möglichkeit, seinen Blindenergiebezug zu eliminieren und dadurch seine Stromrechnung zu reduzieren. Eine Möglichkeit ist der Einbau von sogenannten Kondensatoren. Für die Berechnung der optimalen Kondensatorengrösse und der Kompensationsart hilft Ihnen der Elektrofachmann gerne weiter.
Sie können handeln – ein Blick auf Ihre Stromrechnung genügt.
Ein gewisser Anteil Blindenergiekonsum ist verrechnungsfrei (in der Regel 40% bis 50% des Wirkenergiekonsums kWh). Auf Ihrer Stromrechnung ist ersichtlich, in welcher Höhe Ihnen Ihr Energieversorger die bezogene Blindenergie belastet.
Bezahlen Sie mehr als CHF 500.00 jährlich für Blindenergie, dann ist es höchste Zeit zum Handeln!